Arbeitsanweisungen in schriftlicher Form sowie die Dokumentation von Geschäftsprozessen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (schriftlich fixierte Ordnung [§ 25 a KWG; AT 5, AT 6 MaRisk]) sondern auch als Bestandteil des Risikomanagements [->opRisk] oder der Compliance unverzichtbar. Allerdings ist in Zeiten immer flacherer Hierarchien die zeitliche und personelle Kapazität für Aufgaben wie, diese  Zusammenstellungen aktuell zu halten, oft knapp.


Wir unterstützen Sie beim Verfassen der schriftlich fixierten Ordnung Ihres Unternehmens in Deutsch und/oder Englisch - im Rahmen von Gestaltungs- oder Beratungsprojekten oder auch isoliert. Dies umfasst Arbeitsplatzbeschreibungen, Handbücher, Anweisungen oder Dokumentationen.


Sollte die Neufassung Ihrer schriftlich fixierten Ordnung mit Umorganisationen und Neueinweisungen verbunden sein, können wir Sie und Ihre Mitarbeiter auch dabei fachlich unterstützen, indem wir bei der Aufnahme und Abstimmung Ihrer Ist- und Soll-Strukturen sowie -Prozesse über fachlich kritische Zusammenhänge aufklären, wenn Sie das wünschen.


Größere Änderungsvorhaben unter Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter bearbeiten wir ggf. interdisziplinär.

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